Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und beschäftigt zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben in der Verwaltung neben Angestellten auch Beamtinnen und Beamte, welche zuvor das duale Studium Verwaltung (Bachelor of Arts) absolviert haben.

Beamtinnen und Beamte werden dort eingesetzt, wo hoheitsrechtliche Befugnisse ausgeübt werden und handeln nach Recht und Gesetz.
Nach deinem erfolgreich abgeschlossenen Studium kannst du an der JGU beispielsweise in den Dezernaten Personal und Rechtsangelegenheiten oder Finanzen und Beschaffung eingesetzt werden und verwaltest dort bereichsspezifische Vorgänge.

An der JGU bieten wir dir die Studienschwerpunkte Allgemeine Verwaltung und Verwaltungsbetriebswirtschaft an.
Bereits während des dualen Studiums (Vorbereitungsdienst) wirst du in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Darüber hinaus führst du die Amtsbezeichnung der Regierungsinspektoranwärterin bzw. des Regierungsinspektoranwärters.

Fachhochschulreife oder Abitur

Zum Zeitpunkt der Einstellung in den Vorbereitungsdienst (1. Juli) darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet sein

Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates

Das Bachelorstudium beginnt jährlich am 01.07. und dauert insgesamt 3 Jahre.

Es umfasst fachtheoretische 
Studienabschnitte von insgesamt 21 Monaten Dauer (Fachstudium) sowie berufspraktische Studienabschnitte
von insgesamt 15 Monaten Dauer (Verwaltungspraxis).

Die fachtheoretischen Studienabschnitte erfolgen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz (HöV) in Mayen.
Die HöV übernimmt in Rheinland-Pfalz für alle öffentlichen Verwaltungen zentral die Aufgabe, die Studierenden für ihre berufliche Tätigkeit zu qualifizieren.

Die berufspraktischen Studienabschnitte erfolgen in verschiedenen Verwaltungsbereichen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie im Rahmen einer Gastausbildung bei einer anderen Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Das Studium gliedert sich wie folgt:

  • Einführung Verwaltungspraxis (1 Monat)
  • Fachstudium I (8 Monate)
  • Verwaltungspraxis I (5 Monate)
  • Fachstudium II (8 Monate)
  • Verwaltungspraxis II (5 Monate)
  • Fachstudium III (5 Monate mit Thesis/Bachelorarbeit)
  • Verwaltungspraxis III (4 Monate mit Thesis/Bachelorarbeit)

Das Studium ist modular aufgebaut und wechselt zwischen theoretischen und praktischen Phasen ab.

In die folgenden Module gliedert sich das Studium mit dem Studienschwerpunkt Allgemeine Verwaltung:

ModulTitel des ModulsStudienfächer
Modul 1.1Einführung in das Studium
Modul 2.1 und 2.2Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns I + II– Staats- und Verfassungsrecht
– Allgemeines Verwaltungsrecht
– Privatrecht
– Methodik der Rechtsanwendung
– Europarecht
Modul 3Verwaltungsbetriebswirtschaft– Volkswirtschaftslehre
– Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
– Externes Rechnungswesen
– Internes Rechnungswesen
Modul 4.1, 4.2 und 4.3Öffentliches Finanzmanagement I + II + III– Finanzrecht
– Kommunales Abgabenrecht
– Kommunales Haushaltsrecht
– Staatliches Haushaltsrecht
– Vergaberecht
Modul 5.1, 5.2 und 5.3Ausgewählte Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts I + II + III– Gefahrenabwehrrecht
– Recht der sozialen Sicherung
– Kommunalrecht
– Baurecht
– Gewerberecht
– Versammlungsrecht
– Umweltschutz
Modul 6.1, 6.2 und 6.3Personal- und Organisationsmanagement I + II + III– Interaktion und Kommunikation
– Organisationsmanagement und Personalwirtschaft
– Beamtenrecht
– Arbeits- und Tarifrecht
– Personal- und Organisationsmanagement
Modul 7.1, 7.2 und 7.3Verwaltungspraxis I + II + III
Modul 8.3Wahlstudienfächer
Modul 9.2Praxisbezogene Seminare, Projekte und Hochschulforum
Modul 10.3BachelorthesisThesis und Kolloquium

In die folgenden Module gliedert sich das Studium mit dem Studienschwerpunkt Allgemeine Verwaltungsbetriebswirtschaft:

ModulTitel des ModulsStudienfächer
Modul 1.1Einführung in das Studium
Modul 2.1 und 2.2Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns I + II– Staats- und Verfassungsrecht
– Allgemeines Verwaltungsrecht
– Privatrecht
– Methodik der Rechtsanwendung
– Europarecht
Modul 3.1, 3.2 und 3.3Verwaltungsbetriebswirtschaft I + II + III– Volkswirtschaftslehre
– Öffentliche Betriebswirtschaftslehre
– Externes Rechnungswesen
– Internes Rechnungswesen
Modul 6.1, 6.2 und 6.3Öffentliches Finanzmanagement I + II + III– Finanzrecht
– Kommunales Abgabenrecht
– Kommunales Haushaltsrecht
– Staatliches Haushaltsrecht
– Vergaberecht
Modul 7.1, 7.2 und 7.3Personal- und Organisationsmanagement I + II + III– Interaktion und Kommunikation
– Informationstechnik
– Organisationsmanagement und Personalwirtschaft
– Beamtenrecht
– Personal- und Organisationsmanagement
Modul 8.1 und 8.2Ausgewählte Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts I + II– Kommunalrecht
– Bauplanungsrecht
Modul 9.1, 9.2 und 9.3Verwaltungspraxis I + II + III
Modul 10.3Wahlstudienfächer
Modul 11.2Praxisbezogene Seminare, Projekte und Hochschulforum
Modul 12.3BachelorthesisThesis und Kolloquium

Zum jeweiligen Ende der drei fachtheoretischen Studienabschnitte werden Modulprüfungen abgelegt.
Am Ende des dritten Studienabschnittes wird eine wissenschaftliche Arbeit, die Bachelorthesis, angefertigt.

Beamtinnen und Beamte haben einen Anspruch auf Besoldung. Bereits während deines gesamten dualen Studiums erhältst du eine Beamtenbesoldung, die sogenannten Anwärterbezüge. Diese Bezüge sind laut Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz vorgeschrieben und in der Anlage 9 hierzu festgehalten.

Du erhältst ab 01.02.2025 Anwärterbezüge in Höhe von 1.567,85 € (brutto) monatlich.

Die Vermittlung der Theorie erfolgt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen.
Alle Informationen zum Studiengang findest du unter folgendem Link:

Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz