• Herstellen und Bearbeiten von Bild- und Tonaufnahmen mit unterschiedlichstem technischen Gerät
  • Studioproduktion von Film-, Fernseh-, Hörfunk- und Podcastangeboten
  • Einsatz von Licht für audiovisuelle Produktionen
  • Multimediale Gestaltung
  • Arbeitsorganisation audiovisueller Produktionen
  • mindestens Mittlere Reife

Persönliche Voraussetzungen:

  • Kreativität
    • Ein gutes Gespür für Ästhetik, Gestaltung und visuelle Kommunikation ist entscheidend.
  • Interesse an Medien
    • Eine Leidenschaft für Filme, Musik, Fernsehen oder andere audiovisuelle Medien ist hilfreich.
  • Technisches Verständnis
    • Interesse an Technik und ein grundlegendes Verständnis für audiovisuelle Medien, Kameratechnik, Schnittsoftware und Tontechnik sind wichtig.
  • Flexibilität
    • Die Arbeit kann unregelmäßige Arbeitszeiten erfordern, insbesondere bei Dreharbeiten oder Veranstaltungen (Abende oder an Wochenenden).
  • Lernbereitschaft
    • Die Medienbranche entwickelt sich ständig weiter; daher ist die Bereitschaft, neue Technologien und Trends zu lernen, unerlässlich.
  • Volle Farbsichtigkeit und Hörfähigkeit

Diese Voraussetzungen bieten eine gute Grundlage für den Einstieg in die Ausbildung zum/zur Mediengestalter*in für Bild und Ton.

  • 3 Jahre
  • in der Regel startet die Ausbildung zum 01.08.
  • eine Verkürzung ist unter gewissen Voraussetzungen möglich
  • die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden
  • es besteht ein jährlicher Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen

ab 01.02.2025:

  • 1.236,82 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 1.290,96 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 1.340,61 Euro im dritten Ausbildungsjahr

Jahressonderzahlung zum 01.12. in Höhe von 95% der Ausbildungsvergütung

Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung im ersten Versuch

  • Teil 1 der Abschlussprüfung im 2. Jahr
  • Teil 2 der Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung vor der IHK Rheinhessen

Berufsbildende Schule 1
Am Judensand 12
55122 Mainz
Folgende Kenntnisse werden hier erworben:

  • allgemeinbildende Fächer: z.B. Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • berufsspezifische Lernfelder: z.B. Bild- und Tonaufnahmen durchführen, Medienprojekte konzipieren und realisieren, Aufnahmen mit Regieeinrichtungen durchführen

Die praktische Ausbildung erfolgt im Medienhaus sowie am Journalistischen Seminar oder am Zentrum für Audiovisuelle Produktion (ZAP).

Fachbereich 02 – Sozialwissenschaften, Medien und Sport
Journalistisches Seminar
Alte Universitätsstraße 17
55116 Mainz

Universitätsbibliothek
Zentrum für Audiovisuelle Produktion (ZAP)
Standort Campus: Philosophicum
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz

Standort: Medienhaus
Wallstraße 11
55122 Mainz

Herr Herzog
Tel.: 06131 39-39320


Herr Albrecht
Te.: 06131 39-31712

Homepage:
https://journalismus.uni-mainz.de

https://www.ub.uni-mainz.de/de/zap